GEMA: "Kommt das Geld wirklich bei den Künstlern an?"

Veröffentlicht auf von MTPortal | Thomas Hohnen

Seit vielen Jahren hält sich hartnäckig das Vorurteil, dass die GEMA-Abgaben - der Volksmund spricht hier gerne fälschlicherweise von Gebühren - nicht bei den Künstlern ankommen würden. Warum dem nicht so ist, erfahren Sie in diesem Artikel.

Urheber und Interpret

Die GEMA vertritt die Interessen der Urheber, also der Komponisten und Textdichter. Natürlich sind diese auch Künstler, jedoch führt die Verwendung dieses Begriffs hier zu Missverständnissen. In der Öffentlichkeit wird damit meist der Interpret assoziiert. Urheber und Interpret sind jedoch selten identisch. Tantiemen stehen dem Urheber zu und nicht dem Interpreten. Ein Interpret erhält also nur dann Geld von der GEMA, wenn er auch Urheber ist.

Musikfolge und Pauschale

Ob das Geld faktisch bei den Schöpfern eines Werkes ankommt, ist von einigen Faktoren abhängig. Der Wichtigste hiervon ist die Art der Abrechnung zwischen GEMA und Veranstalter. Möglich ist eine pauschale Abgabe oder die Abrechnung über eine Musikfolge, in der alle aufgeführten Werke angegeben sind. Pauschalen werden da verwendet, wo die Erstellung einer Playlist den Rahmen des Praktikablen sprengen würde, zum Beispiel in Diskotheken. Musikfolgen werden bei Live-Konzerten von Einzelinterpreten zur Berechnung eingereicht.

Die Abrechnung

Wurde per Musikfolge (Playlist) abgerechnet, so wird das Geld abzüglich der Verwaltungskosten (z.B. im Jahr 2009: 15,2 %) direkt an die beteiligten Urheber verteilt. Die Einnahmen über die Pauschalen werden nach einem komplexen Verteilerschlüssel an die Mitglieder ausgeschüttet. Grundlage der Berechnung ist ein komplexes Punktesystem. Es kann also vorkommen, dass ein Mitglied, obwohl dessen Musik aufgeführt wurde, keine Vergütung erhält. Sobald jedoch per Musikfolge abgerechnet wird, kommt das Geld auch definitiv beim Urheber an

Fazit

Für Urheber, die auch gleichzeitig Interpreten ihrer Werke sind, ist es also von entscheidender Bedeutung, dass sie bei Live-Musik-Veranstaltungen (und nur bei solchen ist das möglich) darauf achten, dass dem Veranstalter eine korrekte Musikfolge für die Abrechnung mit der GEMA vorgelegt wird. Auch Coverbands sollten das im Interesse der Komponisten und Textdichter, mit deren Musik sie ihr Geld verdienen, beherzigen.

Abschließend lässt sich sagen, dass es primär in der Verantwortung der Veranstalter liegt, dass das Geld auch bei den richtigen Urhebern ankommt. Problematisch ist nur die Verteilung der Pauschalabgaben, welche sich jedoch kaum zu 100 % fair gestalten lassen wird.

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Veröffentlicht in Musik

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